Seit 2012 bin ich Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags. Bei Ärger mit Ämtern oder Behörden hilft der Petitionsausschuss des Landtags. Bürgerinnen und Bürger, die sich von einer Behörde falsch behandelt fühlen, können sich mit einer formlosen, schriftlichen Beschwerde an den Petitionsausschuss wenden oder eine Online-Petition über die Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen abgeben. Beim Petitionsrecht handelt es sich um die persönliche Ausübung eines Grundrechtes (Art. 17 GG). Im Jahr 2015 beriet und entschied der Petitionsausschuss über mehr als 4.300 Petitionen. Mehr Informationen zum Thema Petitionen erhalten Sie hier.