NRW hat das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an Schulen in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Mit einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule schaffen Bund, Land und Kommunen jetzt kurzfristig die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Insgesamt stehen zusätzliche 178 Mio. € bereit.
„Nicht zuletzt die Corona-Krise zeigt, dass wir digitales Lernen besser ausstatten müssen. Jetzt gibt es gute Nachrichten für all jene Schülerinnen und Schüler, die bisher keine Endgeräte für das digitale Lernen haben. Mit der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt 2019 bis 2024 können digitale Endgeräte bei einem kommunalen Anteil von nur 10% erworben und in den Schulen bereitgestellt werden. Im Fokus steht die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler“, so die beiden Landtagsabgeordneten Margret Voßeler-Deppe und Dr. Günther Bergmann.
Für die Schulträger in den Kommunen des Kreises Kleve ergeben sich Mittel in Höhe von:
Bedburg-Hau 31.259,50 €
Emmerich 145.382,69 €
Geldern 204.040,89 €
Goch 146.690,80 €
Issum 20.371,74 €
Kalkar 81.507,57 €
Kevelaer 150.798,96 €
Kerken 21.714,17 €
Kleve 335.417,21 €
Kranenburg 24.656,61 €
Rees 135.147,33 €
Rheurdt 11.060,25 €
Straelen 55.068,36 €
Uedem 14.698,47 €
Wachtendonk 12.973,81 €
Weeze 23.440,62 €
Kreis Kleve 485.062,41 €
Sonstige Mittelempfänger im Kreis Kleve sind u.a.:
Zweckverband Gesamtschule Mittelkreis Goch 60.444,31 €
Katholisches Karl-Leisner Klinikum, Nordkreis Kleve 8.212,54 €
Katholische Karl-Leisner Pflegehilfe, Nordkreis Kleve 7.610,29 €
Collegium Augustinianum Gaesdonck, Goch 46.701,99 €
Euregio Realschule, Kranenburg 5.913,03 €
Schulzweckverband Straelen/Wachtendonk 33.726,17 €
Waldorfschule Niederrhein Aue e.V., Rees 1.816,51 €
Hintergrund:
Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 € je Gerät gefördert. Der Bund (105 Mio. €) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Mio. €) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm