CDU

Beantragung von Corona-Hilfen

27. 03.20

Der CDU-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Dr. Günther Bergmann verweist darauf, dass ab dem heutigen Freitag die Corona-Hilfen des Landes online beantragt werden können. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare jetzt online auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona nutzen. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Bergmann dankt all jenen, die derzeit ihren Dienst für die Gemeinschaft tun und dabei oft an ihre Grenzen gehen: Der Ärzteschaft sowie dem Krankenhaus- und Pflegepersonal, den Menschen in den Verwaltungen und Sozialeinrichtungen, den Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern, der Polizei und Feuerwehr sowie all jenen, die den täglichen Bedarf etwa in Lebensmittelgeschäften und Apotheken aufrechterhalten. Es sei einfach toll, dass parallel auch viel ehrenamtliches Engagement im Kreis Kleve anzutreffen ist.

Neben den Bereichen Gesundheits- sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik sei auch auf die stark betroffene kommunale Ebene zu blicken. In Städten und Gemeinden werde es zeitnah zu starken finanziellen Ausfällen kommen, da schnell all jene Gewerbesteuereinnahmen zusammenschmelzen werden, die schon in laufenden Haushalten 2020 für Projekte verplant sind. Wegen der besonderen Zahlungsweise der Steuer ist mit negativen Folgen auch in Folgejahren zu rechnen. Auch drohe diese Krise die für die Kommunen wichtigen Einkommenssteueranteile im Rahmen künftiger Gemeindefinanzierungsgesetze zu treffen. Es sei gar mit Haushaltssperren und äußerst restriktiver Haushaltspolitik vor Ort zu rechnen. Ob und wie Land und Bund neben den Akut-Maßnahmen auch die kommunale Ebene werden stützen können, sei derzeit völlig offen.

Der NRW-Landtag hatte am Dienstag die von der Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und Sicherung von Arbeitsplätzen in einem 25-Mrd.-€-Gesetzespaket via NRW-Sondervermögen genehmigt. Dabei stechen die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler heraus. Um schnell in der Krise zu helfen, hat der Bund umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die das Land erweiterte. So erfolgt die Unterstützung von Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse von 9.000 € (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 € (bis zehn Mitarbeiter), NRW stockt das Sofortprogramm auf und zahlt Unternehmen mit 10-50 Beschäftigten Zuschüsse von 25.000 €.

Eine Übersicht aller Maßnahmen, Finanzierungs-Instrumente und Ansprechpartner finden sich auch auf dem laufend aktualisierten Informationsportal www.land.nrw/corona